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AGB

1. Geltungsbereich

Easysoft erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser auf diesen Seiten wiedergegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Etwaige entgegenstehende AGB eines Kunden werden hiermit ausdrücklich nicht anerkannt. Dies gilt selbst dann, wenn die Leistung durch Easysoft rechtswirksam gegenüber dem jeweiligen Kunden zunächst vielleicht sogar vorbehaltlos erbracht worden ist. Die aktuellen AGB gelten immer auch für alle zukünftigen Verträge. Sollten die AGB von Easysoft geändert werden, so werden die neuen AGB zwei Wochen nach deren Veröffentlichung auf der Seite von Easysoft rechtswirksam in alle darauffolgenden Rechtsgeschäfte einbezogen, es sei denn, der Kunde erklärt schriftlich innerhalb dieser Frist seinen begründeten Widerspruch gegenüber Easysoft.

2. Leistungen von Easysoft.

a) Leistungsbeschreibung

Easysoft betreibt neben der Vermietung von Online-Homepage-Baukästen im Internet auch einen Handel mit EDV-Zubehör.

b) Leistungserbringung

Soweit Easysoft Waren in einem elektronischen Katalog (z.B. Onlie-Shop) auflistet, so stellt dies kein für Easysoft bindendes Angebot dar. Es handelt sich lediglich um die Aufforderung an unsere Kunden, uns ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. Der Vertrag kommt erst rechtkräftig zustande, wenn wir einem Angebot des Kunden schriftlich zustimmen oder die Ware an ihn versenden. Automatisch generierte Antwort-E-Mails sind hiervon ausgenommen, da diese keinen Manipulationsversuch am elektronischen Katalog erkennen können. Der Vertrag mit Easysoft kommt bei vereinbarter Vorkasse mit Zahlung des Kaufpreises, und/oder mit Annahme der Ware zustande. Bei Verkauf der Ware über ein Online-Auktionshaus sowie aller dort gängigen Angebotswege (z.B. Sofortkauf bei ebay) gelten die dort gültigen Bedingungen ergänzend.

3. Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht ist gesondert ausgewiesen. Siehe "Widerrufs- oder Rückgabebelehrung".

4. Preise, Zahlung und Lieferbedingungen

a) Preise und Lieferbedingungen verstehen sich ab unserem Lager (Selbstabholergeschäft). Der Versand an den Kunden erfolgt nur gegen Vorkasse. Feste Liefertermine müssen schriftlich mit Easysoft vereinbart sein.

b) Der Käufer trägt die Versandkosten ab unserem Lager. Die Sachgefahr geht mit Aufgabe der ordnungsgemäß verpackten Warensendung an den Lieferanten auf den Käufer über. Versandschäden sind nur direkt bei Erhalt der Warensendung bei dem Lieferanten (z.B. DHL) geltend zu machen. Wir treten auf Verlangen unsere Ansprüche an den Kunden ab.

c) Der Käufer kann nur solche Forderungen aufrecht erhalten, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Eigentumsvorbehalt

Alle von Easysoft verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung inklusive eventueller Nebenkosten Eigentum von Easysoft nach BGB 455. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer nicht berechtigt, Waren von Easysoft zu verpfänden, zu übereignen oder zu veräußern.

6. Beschaffenheit der Ware - Gewährleistung

a) Die in den Angeboten und/oder Leistungsbeschreibungen beschriebenen Beschaffenheiten legen den Zustand und die Eigenschaften des Liefergegenstandes endgültig fest. Beschaffenheitsgarantien werden damit nicht übernommen. Insbesondere gelten keine vom Hersteller oder durch jedgliche Art von Werbemaßnahmen verkündeten, anderslautenden Beschaffenheiten.

b) Unsere Gebraucht-Ware wird grundsätzlich nur als Ersatzteil- und Bastlerware angeboten und verkauft, es sei denn, die Funktionsfähigkeit der Ware oder das Vorhandensein einzelner Bestandteile oder Merkmale sind von uns schriftlich ausdrücklich bestätigt worden (z.B. durch Bezeichnung: getestet, überprüft, überholt). Komplettgeräte werden nur in angegebenen Fällen mit Software (Betriebssystem bzw. Anwender- Software) verkauft. Bei Gebraucht-Waren sind im Lieferumfang erforderliche Strom- und Datenkabel sowie Tastatur und Mauseingabegeräte oder sonstiges Zubehör nur soweit verfügbar enthalten. Handbücher und Gerätetreiber sind beim jeweiligen Hersteller anzufordern oder von dessen Homepage runterzuladen. Die Gewährleistung gilt grundsätzlich nicht für Akkus, Batterien, Glasbruch, Displayschäden, Pixelausfällen an TFT-Bildschirmen und Notebooks.

Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Das gilt auch für Verschleißteile oder Folgeschäden jeder Art. Ferner übernimmt Easysoft keine Gewähr für Kompatiblitätsprobleme seitens der Hersteller – sowohl hardware- als auch softwaretechnisch.
Erweist sich die Beanstandung als berechtigt, leistet Easysoft Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Ist ein Mangel gegeben und wählt der Kunde Nacherfüllung durch Nachlieferung oder Nachbesserung, so setzt dies die Rücksendung der Ware auf unsere Kosten voraus. Schadensersatzansprüche entstehen erst nach zweimaliger vergeblich versuchter Nacherfüllung.
d) Der Käufer verpflichtet sich, Sach- und Rechtsmängel innerhalb von zwei Monaten nach festellen eines Mangels, diesen uns schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert wie möglich vom Käufer zu beschreiben. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Käufers dar. Easysoft behält sich vor, die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen unter den Voraussetzungen des § 275 BGB (Unverhältnismäßigkeit oder Unzumutbarkeit) zu verweigern.

e) Ein Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Käufers, zB Schäden an anderen Sachen, sind jedoch ganz ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird ,oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine ausdrückliche Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.

7. Gewährleistungsfristen - Verjährung

a) Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln – gleich aus welchem Grund – beträgt sechs Monate, für sonstige Ansprüche und Rechte wegen Mängeln (Nacherfüllung, Rücktritt) beträgt diese ein Jahr.

b) Diese Verjährungsfristen gelten auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen Pag4All, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen; es werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.

c) Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten mit folgender Maßgabe: Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes; die Verjährungsfristen gelten im Übrigen auch nicht, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, oder soweit der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche des Weiteren nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

d) Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Ware.

e) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

f) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

8. Teilunwirksamkeit

a) Sollten Teile dieser "Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen" nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Der Vertrag zwischen Easysoft und dem Käufer ist dann so auszulegen und zu gestalten, dass der mit den nichtigen und unwirksamen Teilen angestrebte Vertragszweck soweit wie möglich erreicht wird.

b) Easysoft wird diese "Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen" ständig überprüfen und den sich ändernden Anforderungen, soweit erforderlich, anpassen.
Die zwischen dem Kunden und Easysoft geschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht bei gleichzeitig erklärtem Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen Kaufrecht der EU über den Kauf von beweglichen Sachen.
Sofern der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist, sind für alle Rechtsstreitigkeiten die Gerichte am Sitz von Easysoft in Offenbach zuständig.

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